Der Mindestbestellwert beträgt €500.00

Verkaufsbedingungen

  1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
    • Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Geschäftsbedingungen) der PF gelten mit jeder Auftragserteilung als vom Kunden vollumfänglich akzeptiert und gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht bei jedem weiteren Geschäftsabschluss ausdrücklich erwähnt werden.
    • Die Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlos, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten als abgelehnt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
    • Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann uneingeschränkt, wenn PF an einen Kunden liefert, der entgegenstehende oder abweichende Bedingungen vorgeschlagen hat.
    • Die Angebote von PF sind freibleibend.
    • Bestellungen sind nur insoweit verbindlich, als sie durch eine ausdrückliche „Auftragsbestätigung“ oder durch Zusendung der Ware bestätigt werden.
    • Alle Produkte werden ausschließlich Unternehmen und Gewerbetreibende zum Kauf angeboten. Die Geschäftsbedingungen gelten daher nur für solche Unternehmer oder juristische Personen.
    • Der Kunde, der sich zum Kauf der Produkte anmeldet, ist vor dem Gesetz für die Wahrhaftigkeit seiner Erklärungen verantwortlich, indem er sich als Gewerbetreibender qualifiziert, und im Falle einer unwahren Erklärung verzichtet er ausdrücklich auf jede Form des Rechtsschutzes des Verbrauchers, wie er durch die Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft und die nationalen Gesetze definiert ist.
    • Alle Vereinbarungen, die zwischen PF und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Jede andere Vereinbarung, die nicht schriftlich abgefasst und gegengezeichnet ist, ist nichtig.
  2. VERKAUFSPREISE
    • Die Waren werden zu den am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Preisen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Ausstellung der „Auftragsbestätigung“ geltenden Steuern und Abgaben in Rechnung gestellt.
  3. LIEFERZEITEN
    • PF bemüht sich nach Kräften, die von den Kunden gewünschten Lieferzeiten einzuhalten. Die Lieferzeiten unterliegen jedoch immer dem Einfluss von Ereignissen und Situationen, die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs und der Auftragsbestätigung von PF nicht bekannt und nicht beeinflussbar sind.
    • Aus diesen Gründen werden die Lieferzeiten immer als „best effort“-Prognose angegeben.
  4. VERSANDRISIKEN
    • Der Transport der Waren vom PF-Lager zum Bestimmungsort des Kunden erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
    • Auch wenn Lieferung auf Kosten des Absenders vereinbart wurde, verbleiben die Versandrisiken der Ware beim Kunden.
  5. EMPFANG DER WARE
    • Mit der Auftragserteilung garantiert der Kunde die pünktliche und korrekte Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen.
    • PF behält sich vor, die Nichterfüllung des Vertrages zu beanstanden und Ersatz aller Folgeschäden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät oder sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt.
    • Die Gefahr eines unfallbedingten Verlustes oder Zustandsverschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät oder seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
  6. HAFTUNG FÜR MÄNGEL
    • Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    • Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Lieferung zu rügen.
    • Sichtbare Transportschäden müssen dem Frachtführer bei Erhalt der Ware deutlich und detailliert angezeigt werden.
    • Allgemeine Kontrollvorbehalte sind nicht gültig.
    • Liegt ein Mangel der gekauften Ware vor, hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung einer neuen mangelfreien Ware. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    • Anzeigen und Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    • Angaben, Informationen, Bilder, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen lediglich der Veranschaulichung. PF übernimmt keine Verantwortung für deren Richtigkeit und entbindet den Kunden nicht von seinen eigenen Prüfungen, Versuchen und der üblichen Sorgfalt.
  7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort nach Erhalt in der angegebenen Weise zu bezahlen.
    • Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist ohne jeden Abzug zu zahlen.
    • PF behält sich jederzeit das Recht vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung zu beliefern.
  8. ZAHLUNGSVERZUG UND NICHTZAHLUNG
    • Mit der ersten Mahnung nach Fälligkeit kommt der Kunde in Verzug.
    • Ohne Mahnung kommt der Kunde in Verzug, wenn das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel um mehr als 30 Tage überschritten ist oder 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, wenn diese nach dem Fälligkeitsdatum zugestellt wird.
    • PF behält sich das Recht vor, pro Mahnung 5,00 € zu berechnen.
    • Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig und eine Lieferung bereits bestellter Ware erfolgt nur gegen Vorkasse.
    • Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, so hat er auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Mahnung, des gerichtlichen Verfahrens und der Vollstreckung zu tragen.
    • Schecks, Wechsel oder andere Formen von übertragbaren Wertpapieren werden nicht akzeptiert. Alle Zahlungen müssen per Banküberweisung, Kreditkarte, Debitkarte oder einem anderen gleichwertigen, nachvollziehbaren Zahlungsmittel erfolgen überschritten.
  9. ENTSCHÄDIGUNG BEI VERZUG UND NICHTERFÜLLUNG
    • Gerät PF aus Gründen, die sie unmittelbar zu vertreten hat, in Lieferverzug und beruht der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so haftet PF nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Haftet PK für die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten, so ist diese Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    • Beruht der Lieferverzug auf leichter Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung auf maximal 15 % des Warenwertes beschränkt.
    • Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
  10. HÖHERE GEWALT
    • Fälle von höherer Gewalt setzen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien aus, bis die Bedingungen der höheren Gewalt nicht mehr bestehen und ihre Auswirkungen aufhören.
    • Überschreiten die Umstände höherer Gewalt und das Fortbestehen der Auswirkungen einen Zeitraum von 4 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, ohne weitere Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten.
  11. EIGENTUMSVORBEHALT
    • PF behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Dies gilt auch für Teilzahlungen auf einzelne Rechnungen.
    • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, wie z. B. bei Zahlungsverzug, ist PF berechtigt, die gekaufte Ware zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Recht in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.
    • Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der bereits für die von PF zurückgenommenen Waren gezahlten Beträge mit einer Wertminderung von 30 % des vereinbarten Preises, unbeschadet einer weiteren Wertminderung, die von PF bei Eingang der Waren in unserem Lager aufgrund des Zustands der zurückgegebenen Waren zusätzlich zu den Kosten der Wiederbeschaffung und etwaigen Entsorgungskosten festgestellt wird.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer und Katastrophen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes ausreichend zu versichern.
    • Der Kunde haftet der PF für jede weitere Wertminderung der gelieferten Waren.
    • Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.
    • Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung und Verbindung unserer von PF gelieferten Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit fremden Waren erwirbt PF Miteigentum an diesen verarbeiteten Waren im Verhältnis des auf der Rechnung angegebenen Ursprungswertes der PF-Ware. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Miteigentumsanteils an PF ab.
  12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
    • Erfüllungsort ist Bagnatica (BG) Italien und ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht in Bergamo (BG) Italien, auch wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    • PF behält sich das Recht vor, den Kunden an seinem Wohnsitz zu verklagen.
    • Auf die Verträge ist ausschließlich das Recht der Republik Italien anwendbar, unbeschadet der übergeordneten Bestimmungen der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft und der Übereinkommen der Vereinten Nationen.